Wirkungsmonitoring: Unterschied zwischen den Versionen

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#:Im Rahmen der „Wirkungsorientierten Steuerung“ weist jedes Ressort im jährlichen Budget aus, welche Ziele es mit den verfügbaren Geldern verfolgt, mit welchen Kennzahlen der Zielerfolg gemessen wird und welche Maßnahmen gesetzt werden, um die Ziele zu erreichen. Nach Ablauf eines Jahres wird überprüft, ob die Ziele erreicht werden konnten und die dabei ermittelten Ergebnisse werden veröffentlicht.
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:Im Rahmen der „Wirkungsorientierten Steuerung“ weist jedes Ressort im jährlichen Budget aus, welche Ziele es mit den verfügbaren Geldern verfolgt, mit welchen Kennzahlen der Zielerfolg gemessen wird und welche Maßnahmen gesetzt werden, um die Ziele zu erreichen. Nach Ablauf eines Jahres wird überprüft, ob die Ziele erreicht werden konnten und die dabei ermittelten Ergebnisse werden veröffentlicht.
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'''#Wirkungsorientierten Folgenabschätzung'''
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#: Hierbei muss jedes Ressorts im Zuge der Planung von größeren Projekten oder Rechtsvorschriften darlegen, welche Ziele mit dem Vorhaben verfolgt werden und welche möglichen negativen Auswirkungen damit ausgelöst werden könnten. Dabei wird in sogenannte Wirkungsdimensionen unterschieden, um nicht beabsichtigte, meist negative Folgen sichtbar zu machen.
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: Hierbei muss jedes Ressorts im Zuge der Planung von größeren Projekten oder Rechtsvorschriften darlegen, welche Ziele mit dem Vorhaben verfolgt werden und welche möglichen negativen Auswirkungen damit ausgelöst werden könnten. Dabei wird in sogenannte Wirkungsdimensionen unterschieden, um nicht beabsichtigte, meist negative Folgen sichtbar zu machen.
#:Spätestens nach fünf Jahren wird überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden und ob prognostizierte negative Auswirkungen eingetreten sind.
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:Spätestens nach fünf Jahren wird überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden und ob prognostizierte negative Auswirkungen eingetreten sind.
  
 
Im Bereich "Energie, Infrastruktur und Mobilität" wurden im Jahr 2022 8 von 15 gesetzten Zielen erreicht. Für das Jahr 2023 wurden 16 Ziele gesetzt, wobei eine abschließende Evaluierung noch aussteht. In der [https://wirkungsmonitoring.gv.at/category/thema-detail/ Übersicht] sind alle 15 Themen mit ihren jeweiligen Zielen aufgelistet.
 
Im Bereich "Energie, Infrastruktur und Mobilität" wurden im Jahr 2022 8 von 15 gesetzten Zielen erreicht. Für das Jahr 2023 wurden 16 Ziele gesetzt, wobei eine abschließende Evaluierung noch aussteht. In der [https://wirkungsmonitoring.gv.at/category/thema-detail/ Übersicht] sind alle 15 Themen mit ihren jeweiligen Zielen aufgelistet.
  
 
[https://wirkungsmonitoring.gv.at/was-ist-das-wirkungsmonitoring/ Hier] sind weitere Erklärungen zum Wirkungsmonitoring des Bundes.
 
[https://wirkungsmonitoring.gv.at/was-ist-das-wirkungsmonitoring/ Hier] sind weitere Erklärungen zum Wirkungsmonitoring des Bundes.

Version vom 21. April 2024, 13:51 Uhr

Ein umfassendes Wirkungsmonitoring im Bereich der Verkehrs- und Mobilitätsforschung bietet einen strukturierten Rahmen zur Überwachung und Bewertung der Auswirkungen von Mobilitätsprojekten oder -maßnahmen. Dabei werden Daten gesammelt, um festzustellen, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden und welche Veränderungen eingetreten sind. Diese Ziele können vielfältig sein, von der Reduzierung von Verkehrsstaus und Emissionsausstoß bis hin zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder der Förderung alternativer Verkehrsmittel. Durch die klare Definition und Quantifizierung dieser Ziele können die Erfolge des Projekts objektiv bewertet werden.

Wirkungsmonitoring in Österreich

In der österreichischen Bundesverwaltung wurde die Wirkungsorientierung als Steuerungsmodell im Jahr 2013 eingeführt. Das Ziel ist, dass jedes Ressort (z.B. Bundesministerium) offenlegt, welches Ziel es verfolgt.

Diese Offenlegung erfolgt auf zwei Arten:

  • Wirkungsorientierte Steuerung
Im Rahmen der „Wirkungsorientierten Steuerung“ weist jedes Ressort im jährlichen Budget aus, welche Ziele es mit den verfügbaren Geldern verfolgt, mit welchen Kennzahlen der Zielerfolg gemessen wird und welche Maßnahmen gesetzt werden, um die Ziele zu erreichen. Nach Ablauf eines Jahres wird überprüft, ob die Ziele erreicht werden konnten und die dabei ermittelten Ergebnisse werden veröffentlicht.

Wirkungsorientierten Folgenabschätzung

Hierbei muss jedes Ressorts im Zuge der Planung von größeren Projekten oder Rechtsvorschriften darlegen, welche Ziele mit dem Vorhaben verfolgt werden und welche möglichen negativen Auswirkungen damit ausgelöst werden könnten. Dabei wird in sogenannte Wirkungsdimensionen unterschieden, um nicht beabsichtigte, meist negative Folgen sichtbar zu machen.
Spätestens nach fünf Jahren wird überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden und ob prognostizierte negative Auswirkungen eingetreten sind.

Im Bereich "Energie, Infrastruktur und Mobilität" wurden im Jahr 2022 8 von 15 gesetzten Zielen erreicht. Für das Jahr 2023 wurden 16 Ziele gesetzt, wobei eine abschließende Evaluierung noch aussteht. In der Übersicht sind alle 15 Themen mit ihren jeweiligen Zielen aufgelistet.

Hier sind weitere Erklärungen zum Wirkungsmonitoring des Bundes.