Verkehrsversuch, Experimentierräume

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Zeitlich (und räumlich) begrenzte Experimentierräume werden eingerichtet, um Erfahrungen mit der Systemintegration von Innovationen zu sammeln, vor allem dann, wenn Risiken nicht eindeutig abzuschätzen sind oder Unklarheit bezüglich der Wirkungen (entsprechend der gestellten Zielstellung) herrscht. Experimentierräume können innerhalb eines Sektors eingerichtet werden (vgl. Verkehrsversuch in der Schweiz und Deutschland) oder über Sektoren regulatorische Ausnahmen ermöglichen (Reallaborgesetz). Dementsprechend verfolgen Experimentierräume ein inhaltliches Ziel, dienen aber auch dazu, Evidenzen für eine mögliche Gesetzgebung zu sammeln („regulatory sandboxes“).

Ein konkretes Beispiel für die Bedeutung von Verkehrsversuchen für die Entwicklung öffentlicher Mobilitätsräume ist die Begegnungszone. Sie ist als Planungskonzept in den Niederlanden entstanden. Der rechtliche Rahmen wurde in einem Verkehrsversuch in Burgdorf (Schweiz) erprobt und darauf aufbauend 2013 auch in Österreich in der StVO formalisiert.